Zertifizierungen

SIVV Schein

Schützen, Instandhalten, Verbinden und Verstärken von Betonteilen

Da Beton in der heutigen Zeit als Baustoff nicht mehr wegzudenken ist, wird es immer wichtiger Beton zu sanieren und richtig instand zu setzen. Betonschäden sollten unbedingt ernst genommen werden, da durch vernachlässigte Sanierung Betonteile instabil werden können und im schlimmsten Fall durch Herabfallen Personen verletzen könnten. Dadurch wird zudem die gesamte Statik eines Gebäudes beeinträchtigt.

Um dies zu verhindern, werden spezielle Kenntnisse über den Baustoff sowie dessen Instandsetzung benötigt, die im so genannten SIVV Schein (Schützen, Instandhalten, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen) zusammengefasst sind. Dies ist in Deutschland das einzige offiziell anerkannte Zertifikat zur Betoninstandsetzung und wird meistens in diesem Leistungsbereich vorausgesetzt. Da sich durch Weiterentwicklung und Fortschritten häufig Änderungen in der Behandlung des Baustoffs beton ergeben, ist es notwendig die SIVV Weiterbildung alle drei Jahre zu besuchen.

Wir legen größten Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter durch Fortbildungen zu handwerklichen Themen weitergebildet werden.

Tankbeschichtungen und Beschichten von Auffangräumen nach GP502 / GP532

Trotz regelmäßiger Wartung kann ein Öltank Beschädigungen erhalten, insbesondere können Korrosionsschäden (bei Stahltanks), Haarrisse oder Materialmüdigkeit (bei Kunststofftanks) entstehen. Auch der Raum, in dem der Tank steht, muss in einem gut gewarteten Zustand sein, damit eventuell auslaufendes Öl nicht ins Grundwasser eindringen kann.

Um die vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es einer sorgfältigen Abdichtung des kompletten (Auffang-)Raumes. Diese besteht aus einem mindestens drei-schichtigen, ölfesten Anstrich. Alternativ kann mittlerweile auch eine spezielle Folie verwendet werden, die vor Ort montiert und zusammengeschweißt wird.

Unsere Mitarbeiter sind auch hier auf dem aktuellsten Stand und informieren Sie gerne über die entsprechenden Techniken!

Verfugen von LAU Anlagen für den Gewässerschutz nach Vorgabe §62 WHG

Zu unseren Kompetenzen zählt auch die Abdichtung von Fugen sowie die Abdichtung von Tankinnenbeschichtungen und Auffangräumen nach den Vorgaben durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz sowie die Nutzung von Wasser, es bezieht sich hierbei hauptsächlich auf Oberflächengewässer und Grundwasser. Des Weiteren sind im WHG Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz enthalten.

Noky kümmert sich um die fachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung bei der Abdichtung Ihrer Räume! Für mehr Informationen rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns!

TRGS 519

Asbestsanierung - Asbestentsorgung

Asbest wurde aufgrund seiner guten Materialeigenschaften fast überall in Deutschland verbaut - bis zum Verwendungsverbot 1993. Das Einatmen der dünnen Fasern ist sehr gefährlich, da diese sich in der Lunge absetzen und Krebs verursachen können. Durch Verwitterung des Baustoffs steigt die Gefahr für Ihre Gesundheit - eine Asbestsanierung ist daher meist unumgänglich.

Nach TRGS 519, der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe 519, dürfen nur sachkundige Firmen eine Asbestsanierung vornehmen. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten sowie allen anderen beteiligten Personen. Der Abfall aus der Sanierung muss fachgerecht entsorgt werden.

Auch hierfür sind die Meister und Facharbeiter unserer Firma Noky qualifiziert.