Die NOKY GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.n-o-k-y.de
Die Webseite ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Barriere 1: Kontraste und Lesbarkeit
Beschreibung: An verschiedenen Stellen der Website ist der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unzureichend. Beispielsweise hat grüner Text auf hellgrauem Grund ein Kontrastverhältnis von nur 2.17:1, was die Lesbarkeit stark erschwert. Zudem sind Links im Fließtext teilweise nur durch ihre Farbe unterscheidbar.
Begründung: Die problematischen Farbwerte sind Teil der gestalterischen Vorgaben und wurden in den zentralen CSS-Dateien des Themes festgelegt, ohne dass eine durchgängige Kontrastprüfung stattfand.
Barriere 2: Seitenstruktur und Navigation
Beschreibung: Die grundlegende Struktur der Seiten ist an mehreren Stellen fehlerhaft. Es fehlt eine Kennzeichnung des Hauptinhaltsbereichs (), und Inhalte befinden sich außerhalb von semantischen Hauptbereichen (Landmarken). Zudem wird die Überschriften-Hierarchie nicht korrekt eingehalten und mehrere Navigationsbereiche sind nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.
Begründung: Die Mängel sind auf die technischen Seitenvorlagen des Concrete CMS-Themes zurückzuführen, die keine durchgängig korrekte semantische Struktur erzeugen. Die Verwendung mehrerer -Elemente erfolgte ohne eine eindeutige Benennung via aria-label.
Barriere 3: Bilder und interaktive Bedienelemente
Beschreibung: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext, der ihren Inhalt beschreibt. Zudem sind interaktive Komponenten wie Bilderkarussells technisch fehlerhaft ausgezeichnet (falsche ARIA-Struktur und fehlende Beschriftung), was zu Fehlinterpretationen und Verwirrung bei Screenreader-Nutzern führen kann.
Begründung: Die Ursachen liegen sowohl in der technischen Implementierung von externen JavaScript-Bibliotheken für Karussells als auch in redaktionellen Versäumnissen bei der Pflege der Bild-Alternativtexte.
Barriere 4: Videos
Beschreibung: Auf der Website eingebundene Videos besitzen keine Untertitel. Dadurch sind die darin enthaltenen Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen oder Nutzer, die den Ton nicht abspielen können, unzugänglich.
Begründung: Die Videos wurden über den Datei-Manager von Concrete CMS hochgeladen und auf der Seite platziert, ohne dass ein redaktioneller Prozess zur Erstellung und Einbindung von Untertiteln etabliert war.
Barriere 5: Tastaturnavigation und Fokusführung
Beschreibung: Die Navigation über die Tastatur, insbesondere mit der TAB-Taste, ist an mehreren Stellen nicht durchgängig möglich. Fokusreihenfolgen sind teilweise unlogisch oder überspringen wichtige Inhalte. Einige Bedienelemente, wie z. B. interaktive Komponenten oder ausgeblendete Bereiche, können mit der Tastatur erreicht werden, ohne dass eine sichtbare Fokusmarkierung vorhanden ist. Dies erschwert oder verhindert die Nutzung der Website für Menschen, die auf Tastatursteuerung und Screenreader angewiesen sind.
Begründung: Die Probleme entstehen durch eine unvollständige technische Umsetzung der Fokussteuerung in den eingesetzten Templates und Plugins. Zudem fehlt eine systematische Überprüfung der Tastaturnavigation bei der Inhalts- und Komponentenpflege
Barriere 6: Formulare
Barriere 7: Unzugängliches Kontaktformular (CAPTCHA)
Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage einer repräsentativen Seitenauswahl. Dabei kamen manuelle Prüfschritte sowie automatisierte Testwerkzeuge (z. B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool) zum Einsatz.
Die Prüfung orientierte sich an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie von der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) gefordert werden.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
NOKY GmbHWenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Wirtschaftsakteuren eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Kontakt zur Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz