Herzlich Willkommen
im Malerbetrieb Noky!

Maler aus Leidenschaft und Tradition – 1967 wurde Noky gegründet und heute von Malermeisterin Dominique Noky in der 2. Generation traditionell weitergeführt. 2009 gründeten Dominique Noky und Volker Dunst dann Noky GmbH. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Viernheim.

Unsere Arbeitsspezialisierungen liegen im Bereich Maler- sowie Verputzarbeiten, Trockenbau und Bodenbelagsarbeiten. Auch kreative Wand- und Fassadengestaltung, farbliche Innengestaltungen, Fassadenrenovierungen und Lackierungsarbeiten haben wir uns zum Schwerpunkt gemacht.

Mit unserem fachlich breit gefächerten, qualifiziertem Team, welches auch durch Auszubildene ergänzt wird, beraten wir Sie gerne in ihrem Anliegen und helfen Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Ideen.

Vor Ort verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick, um eine saubere Planung und Ausführung mit Ihren Vorstellungen vornehmen zu können. Gerne kalkulieren wir Ihnen dann auch schon ein, für Sie ganz unverbindliches, Angebot.

Aktuelles

Sauberer Boden, das ganze Jahr!

Ab sofort bieten wir Ihnen Strahlarbeiten mit einem hoch effektiven Wasserstrahlsystem für einen sauberen Auftritt.

Zertifizierungen

SIVV Schein

Schützen, Instandhalten, Verbinden und Verstärken von Betonteilen

Da Beton in der heutigen Zeit als Baustoff nicht mehr wegzudenken ist, wird es immer wichtiger Beton zu sanieren und richtig instand zu setzen. Betonschäden sollten unbedingt ernst genommen werden, da durch vernachlässigte Sanierung Betonteile instabil werden können und im schlimmsten Fall durch Herabfallen Personen verletzen könnten. Dadurch wird zudem die gesamte Statik eines Gebäudes beeinträchtigt.

Um dies zu verhindern, werden spezielle Kenntnisse über den Baustoff sowie dessen Instandsetzung benötigt, die im so genannten SIVV Schein (Schützen, Instandhalten, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen) zusammengefasst sind. Dies ist in Deutschland das einzige offiziell anerkannte Zertifikat zur Betoninstandsetzung und wird meistens in diesem Leistungsbereich vorausgesetzt. Da sich durch Weiterentwicklung und Fortschritten häufig Änderungen in der Behandlung des Baustoffs beton ergeben, ist es notwendig die SIVV Weiterbildung alle drei Jahre zu besuchen.

Wir legen größten Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter durch Fortbildungen zu handwerklichen Themen weitergebildet werden.

Tankbeschichtungen und Beschichten von Auffangräumen nach GP502 / GP532

Trotz regelmäßiger Wartung kann ein Öltank Beschädigungen erhalten, insbesondere können Korrosionsschäden (bei Stahltanks), Haarrisse oder Materialmüdigkeit (bei Kunststofftanks) entstehen. Auch der Raum, in dem der Tank steht, muss in einem gut gewarteten Zustand sein, damit eventuell auslaufendes Öl nicht ins Grundwasser eindringen kann.

Um die vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es einer sorgfältigen Abdichtung des kompletten (Auffang-)Raumes. Diese besteht aus einem mindestens drei-schichtigen, ölfesten Anstrich. Alternativ kann mittlerweile auch eine spezielle Folie verwendet werden, die vor Ort montiert und zusammengeschweißt wird.

Unsere Mitarbeiter sind auch hier auf dem aktuellsten Stand und informieren Sie gerne über die entsprechenden Techniken!

Verfugen von LAU Anlagen für den Gewässerschutz nach Vorgabe §62 WHG

Zu unseren Kompetenzen zählt auch die Abdichtung von Fugen sowie die Abdichtung von Tankinnenbeschichtungen und Auffangräumen nach den Vorgaben durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz sowie die Nutzung von Wasser, es bezieht sich hierbei hauptsächlich auf Oberflächengewässer und Grundwasser. Des Weiteren sind im WHG Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz enthalten.

Noky kümmert sich um die fachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung bei der Abdichtung Ihrer Räume! Für mehr Informationen rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns!

TRGS 519

Asbestsanierung - Asbestentsorgung

Asbest wurde aufgrund seiner guten Materialeigenschaften fast überall in Deutschland verbaut - bis zum Verwendungsverbot 1993. Das Einatmen der dünnen Fasern ist sehr gefährlich, da diese sich in der Lunge absetzen und Krebs verursachen können. Durch Verwitterung des Baustoffs steigt die Gefahr für Ihre Gesundheit - eine Asbestsanierung ist daher meist unumgänglich.

Nach TRGS 519, der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe 519, dürfen nur sachkundige Firmen eine Asbestsanierung vornehmen. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten sowie allen anderen beteiligten Personen. Der Abfall aus der Sanierung muss fachgerecht entsorgt werden.

Auch hierfür sind die Meister und Facharbeiter unserer Firma Noky qualifiziert.

Jobs

Wir suchen Verstärkung für unser Team. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

Offene Stellen:

Stuckateurgeselle mit Berufserfahrung

Stuckateurgeselle mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung

Auszubildender im Maler und Lackiererhandwerk

Malergeselle mit Berufserfahrung

Malergeselle mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung

Bewerbungsformular

 

Bewerben Sie sich direkt online über unser Bewerbungsformular!

Bitte beachten Sie hierbei, dass die angehängte Datei eine maximale Dateigröße von 20 MB nicht übersteigt und in einem der folgenden Formate vorliegt: PDF, DOCX, DOC, ODT oder bei mehreren Dateien als ZIP-Archiv.

Ungültiger Sicherheitscode

Bitte klicken Sie das Bild an, um einen neuen Sicherheitscode zu laden.

* Pflichtfeld
Datenschutzerklärung

Kontakt

Ungültiger Sicherheitscode

Bitte klicken Sie das Bild an, um einen neuen Sicherheitscode zu laden.

* Pflichtfeld
Datenschutzerklärung

NOKY GmbH / Malerbetrieb Noky

Alfred-Nobel-Str. 15
68519 Viernheim

Tel.: 06204 – 44 71
Fax: 06204 – 79 34 4

noky@n-o-k-y.de
www.n-o-k-y.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die NOKY GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.n-o-k-y.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte:

Barriere 1: Kontraste und Lesbarkeit

  • Beschreibung: An verschiedenen Stellen der Website ist der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unzureichend. Beispielsweise hat grüner Text auf hellgrauem Grund ein Kontrastverhältnis von nur 2.17:1, was die Lesbarkeit stark erschwert. Zudem sind Links im Fließtext teilweise nur durch ihre Farbe unterscheidbar.

  • Begründung: Die problematischen Farbwerte sind Teil der gestalterischen Vorgaben und wurden in den zentralen CSS-Dateien des Themes festgelegt, ohne dass eine durchgängige Kontrastprüfung stattfand.

Barriere 2: Seitenstruktur und Navigation

  • Beschreibung: Die grundlegende Struktur der Seiten ist an mehreren Stellen fehlerhaft. Es fehlt eine Kennzeichnung des Hauptinhaltsbereichs (), und Inhalte befinden sich außerhalb von semantischen Hauptbereichen (Landmarken). Zudem wird die Überschriften-Hierarchie nicht korrekt eingehalten und mehrere Navigationsbereiche sind nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.

  • Begründung: Die Mängel sind auf die technischen Seitenvorlagen des Concrete CMS-Themes zurückzuführen, die keine durchgängig korrekte semantische Struktur erzeugen. Die Verwendung mehrerer -Elemente erfolgte ohne eine eindeutige Benennung via aria-label.

Barriere 3: Bilder und interaktive Bedienelemente

  • Beschreibung: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext, der ihren Inhalt beschreibt. Zudem sind interaktive Komponenten wie Bilderkarussells technisch fehlerhaft ausgezeichnet (falsche ARIA-Struktur und fehlende Beschriftung), was zu Fehlinterpretationen und Verwirrung bei Screenreader-Nutzern führen kann.

  • Begründung: Die Ursachen liegen sowohl in der technischen Implementierung von externen JavaScript-Bibliotheken für Karussells als auch in redaktionellen Versäumnissen bei der Pflege der Bild-Alternativtexte.

Barriere 4: Videos

  • Beschreibung: Auf der Website eingebundene Videos besitzen keine Untertitel. Dadurch sind die darin enthaltenen Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen oder Nutzer, die den Ton nicht abspielen können, unzugänglich.

  • Begründung: Die Videos wurden über den Datei-Manager von Concrete CMS hochgeladen und auf der Seite platziert, ohne dass ein redaktioneller Prozess zur Erstellung und Einbindung von Untertiteln etabliert war.

Barriere 5: Tastaturnavigation und Fokusführung

  • Beschreibung: Die Navigation über die Tastatur, insbesondere mit der TAB-Taste, ist an mehreren Stellen nicht durchgängig möglich. Fokusreihenfolgen sind teilweise unlogisch oder überspringen wichtige Inhalte. Einige Bedienelemente, wie z. B. interaktive Komponenten oder ausgeblendete Bereiche, können mit der Tastatur erreicht werden, ohne dass eine sichtbare Fokusmarkierung vorhanden ist. Dies erschwert oder verhindert die Nutzung der Website für Menschen, die auf Tastatursteuerung und Screenreader angewiesen sind.

  • Begründung: Die Probleme entstehen durch eine unvollständige technische Umsetzung der Fokussteuerung in den eingesetzten Templates und Plugins. Zudem fehlt eine systematische Überprüfung der Tastaturnavigation bei der Inhalts- und Komponentenpflege

Barriere 6: Formulare

  • Beschreibung: In Formularen sind Eingabefelder nicht immer korrekt mit ihren Beschriftungen verbunden oder sind fehlerhaft ausgezeichnet, die für viele Menschen eine unüberwindbare Hürde darstellen können.
  • Begründung: Die Formulare sind technisch so umgesetzt, dass sie die Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung nicht erfüllen.

Barriere 7: Unzugängliches Kontaktformular (CAPTCHA)

  • Beschreibung: Auf der Kontaktseite wird ein grafisches CAPTCHA (Sicherheitscode) verwendet, das keinen alternativen Text hat. Blinde Nutzer können die Zeichen nicht erkennen und das Formular somit nicht absenden. Dies stellt eine unüberwindbare Hürde dar.
  • Begründung: Die Barriere ist auf technische Gründe in der eingesetzten CMS-Version zurückzuführen; die Behebung ist mit Aufwand verbunden, aber geplant. Technisch fehlt ein Alternativtext für das Bild

2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage einer repräsentativen Seitenauswahl. Dabei kamen manuelle Prüfschritte sowie automatisierte Testwerkzeuge (z. B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool) zum Einsatz.

Die Prüfung orientierte sich an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, wie sie von der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) gefordert werden.

3. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

NOKY GmbH
Alfred-Nobel-Str. 15
68519 Viernheim
E-Mail: noky@n-o-k-y.de
Telefon: 06204 – 44 71

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Wirtschaftsakteuren eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de